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Hunde: Steuerermäßigung oder -befreiung

Sie können nun auf diesem Wege online eine Hundesteuerermäßigung oder -befreiung beantragen.

Sie erhalten im Anschluss ein Bestätigungsschreiben über den erfolgreichen Eingang des Antrags als E-Mail.

Informationen

In besonderen Fällen können Sie eine Steuerermäßigung oder -befreiung beantragen.

Ein entsprechender Nachweis ist einzureichen.

Die aktuell gültige Hundesteuersatzung der Gemeinde Engelskirchen mit den Paragraphen zur Steuerbefreiung und zur Steuerermäßigung finden Sie unter folgendem Link: Hinweise zur Hundesteuer.

Steuerbefreiung/Steuerermäßigung

Die aktuell gültige Hundesteuersatzung mit den Paragraphen zur Steuerbefreiung und zur Steuerermäßigung finden Sie unter folgendem Link: Hinweise zur Hundesteuer.

Begründung und Nachweise
Antragsteller/in

Elektronisch einreichen

Vielen Dank! Die Formulareingaben sind hiermit abgeschlossen.

 

Alle Angaben liegen vor.

Sie können Ihren Antrag jetzt online einreichen.

Klicken Sie auf Elektronisch einreichen, um Ihren Antrag elektronisch einzureichen.
Diese Aktion ist verbindlich und kann nicht rückgängig gemacht werden.

 

Sie erhalten im Anschluss ein Bestätigungsschreiben als E-Mail.