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Hundeabmeldung

Sie können nun auf diesem Wege Ihren Hund online abmelden.

 

Eine Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe, Wegzug, sonstige Abschaffung oder Tod des Hundes vorzunehmen.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund nicht mehr gehalten wird.

Bitte senden Sie die Hundesteuermarke an die Gemeinde Engelskirchen, Engels-Platz 4, 51766 Engelskirchen zurück. Alternativ können Sie diese im Bürgerbüro der Gemeinde abgeben.

Die Abmeldung kann erst abschließend bearbeitet werden, wenn die ausgehändigte Hundesteuermarke zurückgegeben wird oder eine Erklärung über den Verbleib der Marke erfolgt.

Daten zum Hund
Daten zum/zur Antragsteller/in
Weitere benötigte Daten: Neue/r Halter/in
Weitere benötigte Daten: Tierärztliche Bescheinigung

Elektronisch einreichen

Vielen Dank! Die Formulareingaben sind hiermit abgeschlossen.

 

Alle Angaben liegen vor.

Sie können Ihren Antrag jetzt online einreichen.

Klicken Sie auf Elektronisch einreichen, um Ihren Antrag elektronisch einzureichen.
Diese Aktion ist verbindlich und kann nicht rückgängig gemacht werden.

 

Sie erhalten im Anschluss ein Bestätigungsschreiben als E-Mail.

Bitte senden Sie die Hundesteuermarke an die Gemeinde Engelskirchen, Engels-Platz 4, 51766 Engelskirchen zurück. Alternativ können Sie diese im Bürgerbüro der Gemeinde abgeben.

Die Abmeldung kann erst abschließend bearbeitet werden, wenn die ausgehändigte Hundesteuermarke zurückgegeben wird oder eine Erklärung über den Verbleib der Marke erfolgt.