Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist. (§3 LHundG NRW)
Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Hunde bestimmter Rassen (§10 LHundG NRW)
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Old English Bulldog
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Für diese Hunde (§3 und §10) ist zwingend eine Haltungserlaubnis zu beantragen!