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Befreiung Ausweispflicht

Sie können nun auf diesem Wege einen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht online stellen. 

Informationen

Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

 

Voraussetzungen

  • Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben. Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen:
    • Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
    • Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
    • Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
  • Kein gültiges Ausweis-Dokument. Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder zum Beispiel weil Ihr Ausweis gestohlen wurde.
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Hauptwohnsitz in Engelskirchen. Sie wohnen in Engelskirchen und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Engelskirchen reicht nicht aus.

Erforderliche Unterlagen

  1. Ein Nachweis über die Immobilität, z.B. vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst
  2. Gültiges Ausweisdokument, sofern nicht vorhanden das letzte ungültige Ausweisdokument
  3. Bei Beantragung durch Dritte: eine Vollmacht, dass Sie die Befreiung von der Ausweispflicht vornehmen dürfen bzw. aktuelle Bestellungsurkunde
  4. Bei Beantragung durch Dritte: gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten/gerichtlich bestellten Person

Sie erhalten i.d.R. in 4 bis 5 Arbeitstagen Antwort auf Ihren Antrag.

Antragsteller/ in (betroffene Person)
Weitere Daten
Betreuer/in (sofern zutreffend)
Begründung
Unterlagen

Bei Beantragung durch Dritte:

Elektronisch einreichen

Vielen Dank! Die Formulareingaben sind hiermit abgeschlossen.

 

Alle Angaben liegen vor.

Sie können Ihren Antrag jetzt online einreichen.

Klicken Sie auf Elektronisch einreichen, um Ihren Antrag elektronisch einzureichen.
Diese Aktion ist verbindlich und kann nicht rückgängig gemacht werden.

 

Sie erhalten im Anschluss ein Bestätigungsschreiben als E-Mail.