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Hundeanmeldung (kleine Hunde)

Datenschutz

Ihre Daten werden sicher per SSL-Verschlüsselung übertragen.

 

Sofern eine Gebühr anfällt, ist diese direkt online zu bezahlen.

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Sofern eine Gebühr anfällt, ist diese direkt online zu bezahlen.

Sie können nun auf diesem Wege Ihren Hund online anmelden. Sie erhalten im Anschluss ein Bestätigungsschreiben als E-Mail und die Möglichkeit, den Online-Antrag als PDF-Dokument zu speichern.

 

Die Haltung eines Hundes ist unabhängig von der Rasse innerhalb von 2 Wochen nach dessen Aufnahme anzumelden.

Nur der/die Halter/-in des Hundes ist für diesen Vorgang berechtigt!

Informationen (1/2)

1. Allgemein

Sofern Sie oder eine andere Person in Ihrem Haushalt einen Hund aufgenommen haben, müssen Sie diesen innerhalb von zwei Wochen anmelden. Das gilt auch, wenn der Hund in Pflege, in Verwahrung oder aus dem Tierheim genommen wurde. Wenn der Hund aus einem eigenen Wurf stammt, ist dieser innerhalb von zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, anzumelden.
Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Steuerbescheid und die Hundesteuermarke auf dem Postweg.
In besonderen Fällen können Sie eine Steuerermäßigung oder -befreiung beantragen. Ein entsprechender Nachweis ist einzureichen.

Die aktuell gültige Hundesteuersatzung der Gemeinde Engelskirchen mit den Paragraphen zur Steuerbefreiung und zur Steuerermäßigung finden Sie unter folgendem Link: Hinweise zur Hundesteuer.

Eine Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe, Wegzug, sonstige Abschaffung oder Tod des Hundes vorzunehmen.

In diesem Zusammenhang ist auch die Steuermarke zurückzugeben. Im Falle des Verlustes ist eine Erklärung über den Verbleib der Marke erforderlich.

Informationen (2/2)

2. Hinweis

Bitte beachten Sie, dass für folgende Hunde unabhängig von Größe und Gewicht eine Haltungserlaubnis beantragt werden muss. Es ist vor der Anschaffung des Hundes der Antrag auf Haltungserlaubnis zu stellen.

Für die Haltungserlaubnis fällt eine Gebühr je nach Sachverhalt zwischen 30 Euro und 100 Euro an.


a. Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist. (§ 3 LHundG NRW).
Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen:
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

b. Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW):
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Kreuzungen sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nicht vorliegt.

Hinweis zur Old English Bulldog:
Hunde mit der Bezeichnung „Old English Bulldog“ sind nicht automatisch als Kreuzung im Sinne des § 10 Absatz 1 LHundG NRW anzusehen. Eine Phänotyp-Bestimmung durch die zuständige örtliche Ordnungsbehörde bzw. erforderlichenfalls durch das zuständige Kreisveterinäramt (s. Nr. II. 3.2.2. VV LHundG NRW) ist in jedem Fall erforderlich, da neben einer Einstufung in § 10 Absatz 1 oder § 3 Absatz 2 auch die Einstufung als großer Hund gem. § 11 Absatz 1 LHundG NRW in Betracht zu ziehen ist. Es handelt sich hierbei um eine in jedem Fall gesondert zu treffende Einzelfallentscheidung.
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG NRW) vom 12.03.2019, Aktenzeichen 5 A 1210/17 (I. Instanz: VG Köln 20 K 5754/16)


Wenn die Voraussetzungen nicht nachgewiesen werden, kann das Tier beschlagnahmt werden.

Angaben zum Hund (1/2)

Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist. (§3 LHundG NRW)

 

Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Hunde bestimmter Rassen (§10 LHundG NRW)
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Old English Bulldog
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Für diese Hunde (§3 und §10) ist zwingend eine Haltungserlaubnis zu beantragen!

Für große Hunde (über 40 cm Widerristhöhe oder über 20 kg) muss der Antrag für große Hunde eingereicht werden. Diesen finden Sie in unserem Serviceportal unter "Hundeanmeldung".

 

Bitte beachten Sie, dass die Widerristhöhe und das Gewicht in ausgewachsenem Zustand in der Regel nach dem ersten Lebensjahr des Hundes erreicht sind.
Bei Welpen ist die/das voraussichtliche rassentypische Widerristhöhe/Gewicht anzugeben.


In Verdachtsfällen kann die Behörde einen tierärztlichen Nachweis über Ihre Angaben zur
- Rasse
- Widerristhöhe und Gewicht
einfordern. Alternativ kann die Behörde den/die Halter/-in mit Hund vorladen, um Ihre Angaben zu überprüfen.

Angaben zum Hund (2/2)

Bitte geben Sie hier ein Datum im Format TT.MM.JJJJ ein.

Bitte geben Sie die ungefähre Alter in Jahren ein!

Sollten Sie mit dem Hund umgezogen sein, so beachten Sie Folgendes bitte besonders: Tragen Sie hier ein, seit wann Sie den Hund in der Gemeinde Engelskirchen halten.

mit dem anzumeldenden Hund

Bitte geben Sie die Mikrochipnummer an
Leinenpflicht

Hunde sind im Sinne des § 2 LHundG NRW an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen:

  1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
  2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
  3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
  4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

Große Hunde sind zusätzlich im Sinne des § 11 Absatz 6 LHundG NRW außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen.

Angaben zum Vorbesitzer
Zuzug aus

Bitte beachten Sie den Hund in der vorherigen Gemeinde/Stadt abzumelden!

Antragsteller/in

Elektronisch einreichen

Vielen Dank! Die Formulareingaben sind hiermit abgeschlossen.

 

Alle Angaben liegen vor.

Sie können Ihren Antrag jetzt online einreichen.

Klicken Sie auf Elektronisch einreichen, um Ihren Antrag abzuschließen
Diese Aktion ist verbindlich und kann nicht rückgängig gemacht werden.

 

Sie erhalten im Anschluss ein Bestätigungsschreiben als E-Mail.

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