Checkliste
Antragstellende Person
Kontodaten
Angaben zur installierten Anlage
Antragsunterlagen
Erklärungen

Antrag auf Förderung von Steckersolargeräten

nach Richtlinie der StädteRegion Aachen 2026

Vorab Checkliste für den Antrag auf Förderung von Steckersolargeräten.

 

Bevor Sie mit dem Antrag starten, machen Sie sich bitte mit den Regelungen der Richtlinie vertraut

  • https://www.staedteregion-aachen.de/steckersolar

 

 

Bevor Sie mit dem Antrag starten, prüfen Sie bitte, ob Ihnen die nachfolgenden Unterlagen vorliegen.

  • IBAN (Kontonummer auf welches die Fördersumme überwiesen werden soll)
  • Vollständiger Kaufbeleg / Schlussrechnung auf Ihren Namen als antragstellende Person; eine Bestellbestätigung reicht nicht aus
  • Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug oder Quittung)
  • die Register-/Anmeldebestätigung der „steckerfähigen Erzeugungsanlage“ beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (2 Seiten, Anschreiben und Datenblatt)

  • Foto des installierten Steckersolargeräts

Nachrichten werden Ihnen passwortgeschützt an Ihre angegebene E-Mail Adresse versendet.

Nur Steckersolargeräte, die nicht gebraucht, nicht geleast und nicht gemietet sind, sind förderfähig.

Ihre Daten

Antragstellende Person ist nicht volljährig.

Keine Antragsberechtigung

Keine Antragsberechtigung

Kontakt

Der Bescheid wird Ihnen Passwortgeschützt an Ihre angegebene E-Mail Adresse versendet.

Sollten Sie in den nächsten 24 Stunden keine Eingangsbestätigung in Ihrem E-Mail Postfach erhalten, wenden Sie sich bitte an foerderrichtlinien@staedteregion-aachen.de

Kontoverbindung - Bitte geben Sie das Konto an, auf welches die Fördersumme überwiesen werden soll
Angaben zum installierten Steckersolargerät

Wann wurde die Anlage gekauft?

Wann wurde die Anlage aufgebaut?

Keine Antragsberechtigung

Anlagen

ALLE Seiten der Rechnung oder des Kaufbelegs. Was wurde wann, bei wem, für welchen Preis gekauft. Eine Bestellbestätigung reicht nicht aus.

Einen Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug oder Quittung). Beim Kontoauszug muss der Name des Kontoinhabers / der Kontoinhaberin erkennbar sein.

Schreiben der Bundesnetzagentur an Sie, mit dem Ihnen die Registrierbestätigung für das Balkonkraftwerk übersandt wurde.

Die Registrierbestätigung für das Balkonkraftwerk. Diese zeigt tabellarisch die Daten, die im Marktstammdatenregister veröffentlicht werden. Das wurde Ihnen als Anlage zu einem Schreiben von der Bundesnetzagentur übersendet.

Die Regelungen der Richtlinie finden Sie unter

https://www.staedteregion-aachen.de/steckersolar

Erklärung
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