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Baumfällantrag

Die BundID ermöglicht Ihnen eine flexible und sichere Authentifizierung per Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises. Zugleich wird Ihnen Arbeit beim Ausfüllen von Online-Formularen erspart, dadurch dass die zur Person abgefragten Datenfelder (z.B. Name, Geburtsdatum, Adresse) automatisch befüllt werden. 

 

Für die Nutzung werden ein BundID-Konto, ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und die AusweisApp2 oder ein Kartenlesegerät benötigt.

Sie können auf diesem Wege online einen Antrag zur Fällung bzw. zum Rückschnitt von geschützten Bäumen beantragen entsprechend der Siegburger Baumschutzsatzung.

 

Ihre Daten werden sicher per SSL-Verschlüsselung übertragen.

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Persönliche Angaben

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Angaben zu Eigentümer:in

Eigentümer:in

Baumfällantrag

Baumstandort

Achtung:

Der Baum muss sich an einer Siegburger Adresse befinden!

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Antragsgegenstand

Hinweis:

Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes gem. § 39 bis 44 sind zu beachten. Wird die Maßnahme in der Brutzeit zwischen dem 01. März und 30. September durchgeführt, ist vorab eine Artenschutzprüfung durchzuführen und unaufgefordert beim Amt für Umwelt und Wirtschaft vorzulegen. Nur bei akuter Gefährdung wird hierzu eine Ausnahme erteilt.

 

Bitte jeden Baum einzeln erfassen.

 

Die Angabe des Stammumfangs bitte gemessen in 100 cm über dem Boden - nicht den Durchmesser - angeben.

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Ersatzpflanzung

Hinweis:

Das Leisten einer Ausgleichszahlung ist nur in Ausnahmefällen nach eingehender Prüfung des Sachverhalts möglich.

 

Die Höhe der Ausgleichszahlung bemisst sich nach der Anzahl der festgesetzten Neupflanzungen. Diese sind wiederum abhängig vom Stammumfang der gefällten Bäume. Die Ausgleichszahlung beinhaltet die Kosten für die Beschaffung eines Baumes und die Pflanzkostenpauschale. 


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Datei-Upload

Dateiupload  (Zugelassene Datei-Formate: jpg, jpeg, png, pdf, Maximale Datei-Größe: 5 MB)

Wenn Sie den Antrag über Ihr Smartphone oder Tablet ausfüllen, können Sie Dokumente direkt abfotografieren.


Bei Eigentümergemeinschaften ist die Vorlage eines Mehrheitsbeschlusses (Kopie der Niederschrift) erforderlich.

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Bestätigungsmail

Achtung: Die E-Mail wird unverschlüsselt übersendet.

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Möchten Sie die Beantragung wirklich beenden?

Fragen oder Probleme?

✉️ digital@siegburg.de  |  ☎️ +49 2241 102-2102

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