Sie können auf diesem Wege online Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen.
Für die Einsicht in das Baulastenverzeichnis werden Verwaltungsgebühren entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW erhoben.
Die Versendung der Baulastauskunft erfolgt digital per E-Mail.
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