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Elektronische Bauaktenauskunft

Als Eigentümer:in eines bebauten Grundstückes können Sie die im Archiv der Bauaufsicht der Stadt Siegburg vorhandenen Digitalisate (Bauakten) zu Ihrem Grundstück einsehen.

 

Andere Interessierte müssen zur Einsicht in die Hausakten eine Vollmacht bzw. eine Beauftragung und einen ID-Nachweis (Kopie des Personalausweises oder Reisepasses) der Grundstückseigentümer:in vorlegen.


Für die Serviceleistung werden Verwaltungsgebühren entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Siegburg erhoben.

 

Ihre Daten werden sicher per SSL-Verschlüsselung übertragen.

Elektronische Bauaktenauskunft

Antragstellende Person

Hinweis:

Im Laufe des Prozesses werden Sie Folgendes benötigen

  1. Ausweisdokument
  2. Nachweis der Eigentumsverhältnisse
  1. Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
  2. Kopie der Eigentümervollmacht
  3. Ausweisdokument von Eigentümer:in
  1. Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
  2. Kopie der Eigentümervollmacht
  3. Ausweisdokument von Eigentümer:in
  4. Handelsregisterauszug
  5. Firmenvollmacht für Mitarbeiter:in
  1. Beauftragung durch Gericht

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Persönliche Angaben

Eigentümerin, Eigentümer

Bevollmächtigte, Bevollmächtigter

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Rechnungsadresse

Rechnungsadresse

 

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Angaben zum Objekt

Geben Sie die Daten zum Objekt ein. Bitte beachten Sie, dass nur ein Objekt angegeben werden kann!

Bitte stellen Sie mir Unterlagen für das folgende Objekt bereit:

Bitte geben sie mind. 3 Buchstaben ein.

Bitte geben Sie nach Möglichkeit die Hausnummer an. 

Ist dies nicht möglich, geben Sie bitte Gemarkung, Flur und Flurstück an.

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Gewünschte Unterlagen

Bitte stellen Sie mir die folgenden Unterlagen digital zur Verfügung:

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Datei-Upload

Dateiupload  (Zugelassene Datei-Formate: jpg, jpeg, png, pdf, Maximale Datei-Größe: 5 MB)

Wenn Sie den Antrag über Ihr Smartphone oder Tablet ausfüllen, können Sie Dokumente direkt abfotografieren.


Sie können den Eigentumsnachweis z.B. mit einem der folgenden Dokumente erbringen:

  • Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 1 Monat)
  • Unterzeichneter notarieller Kaufvertrag
  • Notarbescheinigung über die Eigentumsverhältnisse (nicht älter als 1 Monat)
  • Erbschein

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Bestätigungsmail

Achtung: Die E-Mail wird unverschlüsselt übersendet.

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Möchten Sie die Beantragung wirklich beenden?

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