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Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule (OGS)

Sie können auf diesem Wege online Ihr Kind für die Betreuung im Rahmen des Angebots der Offenen Ganztagsschule an einer der Siegburger Grundschulen anmelden. 

 

Ihre Daten werden sicher per SSL-Verschlüsselung übertragen.

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Persönliche Angaben

Alleinerziehend im hiesigen Sinne bedeutet, dass das Kind nur bei einem Elternteil lebt.

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Wenn Sie den Antrag über Ihr Smartphone oder Tablet ausfüllen, können Sie Dokumente direkt abfotografieren.

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Weitere erziehungsberechtigte Person

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Weiterführende Angaben

Kind

Anmeldungen sind nur zum Ersten eines Monats möglich.

Diese Angabe wird für die vorläufige Festsetzung des Elternbeitrages herangezogen.

Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule (OGS)

Erklärung

 

Ich melde hiermit mein Kind 

für die Betreuung im Rahmen des Angebots der Offenen Ganztagsschule an der

von 10.30 Uhr bis 16.00 Uhr an und zahle einen Elternbeitrag in Höhe von 

zuzüglich Kosten für das Mittagessen.

Der Elternbeitrag ist zum 1. des Monats fällig, und zwar vom 01.08. des laufenden Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres

 

Die Anmeldung ist für ein Schuljahr verbindlich. Eine Kündigung ist bei einer Frist von 3 Monaten nur zum jeweiligen Schuljahresende möglich.

 

Sollten die fälligen Entgelte nicht rechtzeitig entrichtet werden, werden diese gem. § 1 Absatz 2 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 19.02.2003 i. V. m. der Verordnung über die Beitreibung privatrechtlicher Forderungen vom 10.03.2003 im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.

 

Die öffentlich-rechtliche Beitreibung der Forderungen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen unterbleibt, wenn bei der Vollstreckungsbehörde, Kreisstadt Siegburg, Stadtkasse, Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg, schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen die Forderung geltend gemacht werden. Die Forderung wird in diesem Falle im Zivilprozess geltend gemacht werden.

Bestätigungsmail

Achtung: Die E-Mail wird unverschlüsselt übersendet.

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