Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist. (§ 3 LHundG NRW).
Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen:
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW):
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden. Hierunter fällt unter Umständen auch die Old English Bulldog.
Für diese Hunde (§3 und §10) ist zwingend eine Haltungserlaubnis zu beantragen!