Sie können auf diesem Wege online Personenstandsurkunden beantragen.
Sofern eine Gebühr anfällt, ist diese direkt online zu bezahlen.
Ihre Daten werden sicher per SSL-Verschlüsselung übertragen.
Das Standesamt der Kreisstadt Siegburg ist nur dann zuständig, wenn auch die Beurkundung der jeweiligen Angelegenheit in Siegburg erfolgt ist, also z.B. die Geburt oder Eheschließung in Siegburg stattgefunden hat. Der Wohnort zum Zeitpunkt der Beurkundung ist nicht relevant.
Achtung: Sollte das Standesamt Siegburg nicht zuständig sein, ist eine Gebührenerstattung ausgeschlossen!
Aus folgenden Registern können Sie Personenstandsurkunden beantragen:
Sie können pro Vorgang nur Urkunden aus einem der vier Register beantragen. Mögliche Urkundenarten sind hierbei:
Die Gebühren betragen 10 Euro für die erste Urkunde je Urkundenart. Für jede weitere Urkunde dieser Art fallen jeweils 5 Euro an.
Bitte beachten Sie, dass die Register wie folgt archiviert werden und dann keine Beantragung durch diesen Onlinedienst erfolgen kann:
Benötigen Sie ein Dokument zum Archivgut, setzen Sie sich bitte per E-Mail an Standesamt@Siegburg.de mit dem Standesamt in Verbindung.
Eine Urkunde über einen Sterbefall können Sie nicht für sich selbst beantragen!
z. B. für das Standesamt, Botschaft oder Konsulat
Achtung:
Eine Rückerstattung der Verwaltungsgebühren für unberechtigte Antragsteller:innen ist ausgeschlossen.
Dateiupload (Zugelassene Datei-Formate: jpg, jpeg, png, pdf, Maximale Datei-Größe: 5 MB)
Wenn Sie den Antrag über Ihr Smartphone oder Tablet ausfüllen, können Sie Dokumente direkt abfotografieren.
GEBURTSURKUNDE
EHEURKUNDE
LEBENSPARTNERSCHAFT
STERBEURKUNDE
Ehepartner 1
Partner 1
Beurkundete Person
Ehepartner 2
Partner 2
Geburtsdatum*
Datum der Eheschließung*
Datum, an dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde*
Geburtsdatum der beurkundeten Person*
Geburtsort*
Ort der Eheschließung*
Ort, an dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde*
Geburtsort der beurkundeten Person*
Sterbedatum der beurkundeten Person*
Bei der Registernummer handelt es sich um ein klares Zuordnungsmerkmal. Sie beginnt mit G (Geburt), E (Eheschließung) oder S (Sterbefall) gefolgt von einer Nummer und dem Jahr des Urkundenfalls, z.B. G 124/1990.
Hinweis:
Die Urkunde wird so ausgestellt, dass Sie diese nur für den angegebenen Verwendungszweck verwenden können.
Hinweise zu den Urkundenformaten:
Anzahl der Urkunden im DIN-A4-Format
Anzahl der Urkunden im Stammbuchformat
Anzahl der beglaubigten Ausdrucke aus dem Register
Anzahl der mehrsprachigen Auszüge aus dem Register (internationale Urkunde)
NICHT LÖSCHEN: Platzhalter für Quittungserstellung
Bestätigungsmail
Achtung: Die E-Mail wird unverschlüsselt übersendet.
Möchten Sie die Beantragung wirklich beenden?