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Bewohnerparkausweis

Mit der BundID können Sie sich sicher mit der Online‑Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises ausweisen. Ihre persönlichen Daten (z. B. Name, Adresse, Geburtsdatum) werden automatisch in das Online‑Formular übernommen. Zudem läuft die gesamte weitere Kommunikation verschlüsselt über das BundID‑Postfach statt unverschlüsselt per E‑Mail.

 

Für die Nutzung benötigen Sie ein BundID-Konto, einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und PIN, die AusweisApp sowie ein NFC-fähiges Smartphone oder einen PC mit Kartenlesegerät.

 

Weitere Informationen finden Sie unter Online-Ausweis (eID) & BundID | Kreisstadt Siegburg.

Sie können auf diesem Wege online den Bewohnerparkausweis-Service nutzen.

 

Die anfallenden Gebühren sind direkt online zu bezahlen.

 

Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen postalisch an Ihre Siegburger Adresse zugesandt.

 

Ihre Daten werden sicher per SSL-Verschlüsselung übertragen.

Bewohnerparkausweis

Auswahl

Zur Beantragung benötigen Sie:

  • Ihren Führerschein*
  • den Fahrzeugschein* des KFZ, für das der Parkausweis ausgestellt werden soll.

Hinweis:

Sie können Ihren Bewohnerparkausweis nur verlängern, wenn sich an Ihren ursprünglichen Angaben -  insbesondere zu Fahrzeug, Eigentumsverhältnissen und persönlichen Angaben inklusive Wohnverhältnissen - nichts geändert hat und Sie weiterhin im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

 

Andernfalls müssen wir Sie bitten den Bewohnerparkausweis neu zu beantragen. Wählen Sie hierzu die Dienstleistung "Bewohnerparkausweis beantragen" aus.

Hinweis:

Der Ersatzausweis verlängert nicht die Gültigkeit des ursprünglichen Ausweises. Es gilt also immer noch eine Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellung des verlorenen Ausweises.

 

Zur Ersatzausstellung benötigen Sie keine gesonderten Dokumente.

Hinweis:

Die Änderung ist nur im Falle eines Fahrzeugwechsels oder des Umzuges innerhalb von Siegburg in ein anderes Bewohnerpark-Gebiet möglich. 

Fremde/r Halter:in:

Um nachzuweisen, dass Sie berechtigt sind, das KFZ zu nutzen, benötigen wir eine (formlose) unterschriebene Bestätigung des/der Halters/Halterin oder – im Falle eines Dienstwagens – des Arbeitgebers. Diese können Sie hier herunterladen.



bei Änderung: ggf. Angabe des neuen Kennzeichens

Bewohnerparkausweis

Verbindliche Erklärung


Verbindliche Erklärung bei Verlängerung des Bewohnerparkausweises

Bewohnerparkausweis

Persönliche Angaben

Achtung:

Diese Dienstleistung steht ausschließlich Bürger:innen mit Wohnsitz in Siegburg zur Verfügung.

Für Ihre Anschrift:

benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis für

Bitte geben Sie hier Ihre Straße, Hausnummer und ggf. Hausnummer-Zusatz ein.

 

Sollte die Eingabe Ihrer Adresse nicht möglich sein, so können Sie für diese kein Bewohnerparken beantragen.

Bewohnerparkausweis

Halter:in

Dateiupload  (Zugelassene Datei-Formate: jpg, jpeg, png, pdf, Maximale Datei-Größe: 20 MB)

Wenn Sie den Antrag über Ihr Smartphone oder Tablet ausfüllen, können Sie Dokumente direkt abfotografieren.

 

Um nachzuweisen, dass Sie berechtigt sind, das KFZ zu nutzen, benötigen wir eine (formlose) unterschriebene Bestätigung des ordinären Halters oder – im Falle eines Dienstwagens – des Arbeitgebers.

 

Eine ausfüllbare Vorlage "Nachweis über die Berechtigung zur Nutzung des KFZ" finden Sie im Serviceportal: 

Link zum Serviceportal


Bewohnerparkausweis

Upload

Dateiupload  (Zugelassene Datei-Formate: jpg, jpeg, png, pdf, Maximale Datei-Größe: 20 MB)

Wenn Sie den Antrag über Ihr Smartphone oder Tablet ausfüllen, können Sie Dokumente direkt abfotografieren.


Bewohnerparkausweis

NICHT LÖSCHEN:  Platzhalter zwecks Quittungserstellung

Bestätigungsmail

Achtung: Die E-Mail wird unverschlüsselt übersendet.

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Möchten Sie die Beantragung wirklich beenden?

Fachliche Fragen

✉️ buergerservice@siegburg.de

☎️ +49 2241 102-1111

Technische Fragen

✉️ digital@siegburg.de

☎️ +49 2241 102-2102

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