EU: (Europäische Union)
Sind Sie nicht sicher, ob das Land zur EU gehört? Schauen Sie unter diesem Link nach: Informationen zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
EWR: (Europäischer Wirtschaftsraum)
Der EWR umfasst neben der EU Norwegen, Island und Liechtenstein. Leistungen aus dem Ausland, die mit dem Kindergeld vergleichbar sind, sind zum Beispiel: Kinderzuschüsse zu Renten aus Österreich, bestimmte Kinderrenten nach bundesrechtlichen Vorschriften der USA, staatliche türkische Kinderzuschläge für Kinder von Bediensteten des Staates und der staatlichen Betriebe. Hierzu zählen auch Leistungen für Kinder, die Sie von einer zwischen- oder überstaatlichen Stelle bekommen. So eine Stelle ist zum Beispiel die EU. Ein Beispiel für so eine Leistung sind die Kinderzulagen der EU. Der Kinderzuschlag ist keine Leistung, die mit dem Kindergeld vergieichbar ist.
Sind Sie unsicher, ob Sie Leistungen aus dem Ausland erhalten, die mit Kindergeld vergleichbar sind? Dann sprechen Sie bitte mit lhrer zuständigen Unterhaltsvorschuss-Stelle. Diese hilft lhnen gern weiter.